Mandatsbedingungen

Auf das Mandatsverhältnis finden die folgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen Anwendung:

I.        Anwaltsgebühren

Anfallenden Anwaltsgebühren werden nach dem Gegenstandswert berechnet, sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

In arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten besteht sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren der ersten Instanz kein Anspruch auf Kostenerstattung. Jede Partei trägt ihre Kosten unabhängig vom Ausgang selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

II.       Inhalt der Rechtsberatung

Die Rechtsberatung und -vertretung erfolgt ausschließlich in Bezug auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht Teil des Mandatsverhältnisses. Etwaige steuerliche Auswirkungen haben die Mandanten durch fachkundige Dritte zu prüfen.

Die Rechtsanwältin ist berechtigt, zur erforderlichen Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Zu möglichen Kosten wird sie sich vorab mit den Mandanten abstimmen.

III.      Pflichten der Rechtsanwältin

1.      Rechtliche Prüfung

Die Rechtsanwältin verpflichtet sich zur sorgfältigen Mandatsführung. Die Rechtsanwältin führt alle Aufträge unter Beachtung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung der Rechtsanwälte sowie der sonstigen gesetzlichen Regelungen durch. Sie unterrichtet die Mandanten stets in angemessenem Umfang über die Bearbeitung des Mandats.

2.      Datenschutz

Die Rechtsanwältin wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten der Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

3.      Verschwiegenheit

Die Rechtsanwältin ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihr im Rahmen des Mandats durch die Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht der Rechtsanwältin ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über Bestehen und Inhalt des Mandats darf sich die Rechtsanwältin gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn und soweit die Mandanten sie zuvor von ihrer Schweigepflicht befreit haben.

IV.     Pflichten der Mandanten

1.      Erteilung von Information

Die Mandanten werden die Rechtsanwältin über alle relevanten Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihr sämtliche relevanten Unterlagen und Daten in geordneter Form überlassen. Die Mandanten werden während nur in Abstimmung mit der Rechtsanwältin mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

Die Mandanten informieren die Rechtsanwältin umgehend über Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift, der Telefonnummer, der Email-Adresse etc.) sowie über längerfristige oder vorübergehende Unerreichbarkeit.

2.      Sorgfältige Prüfung von Schreiben

Die Mandanten werden die im Entwurf übermittelten Schreiben und Schriftsätze innerhalb einer von der Rechtsanwältin gesetzten Frist sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Sie werden die Rechtsanwältin innerhalb der gesetzten Frist informieren, falls die Schreiben und Schriftsätze in der ihr vorgelegten Fassung nicht an Dritte übersandt werden können. Nach Verstreichen der Frist ohne Rückmeldung der Mandanten ist die Rechtsanwältin berechtigt, die Schreiben und Schriftsätze an Dritte zu versenden.

V.      Rechtsschutzversicherung

Soweit die Mandanten die Rechtsanwältin damit beauftragen, den Schriftwechsel mit einer Rechtsschutzversicherung zu führen, befreien sie die Rechtsanwältin ausdrücklich von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung. In diesem Fall versichern die Mandanten, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsbeistände beauftragt sind.

VI.     Umgang mit Daten

1.      Speicherung und Verarbeitung

Die Rechtsanwältin ist berechtigt, die ihr anvertrauten Daten der Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.

2. Elektronische Speicherung von Dokumenten und Unterlagen

Alle Dukumente bzw. Unterlagen werden in elektronischer Form gespeichert. Sämtliche Posteingänge sowie Dokumente, welche die Rechtsanwältin von den Mandanten oder Dritten in Papierform erhält, werden eingescannt. Die Korrespondenz mit Gerichten erfolgt – sofern möglich – ausschließlich elektronisch über die hierfür von den Gerichten zur Verfügung gestellten und entsprechend abgesicherten IT-Systeme (EGVP, beA, DE-Mail).

Alle Unterlagen bis auf solche zu den Kosten und etwaige Titel werden nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats vernichtet, sofern die Mandanten die Unterlagen nicht herausverlangen.

3.      Kommunikation per E-Mail

Soweit die Mandanten der Rechtsanwältin eine E-Mail-Adresse mitteilen, willigen sie jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwältin ihnen ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Die Rechtsanwältin ist ferner berechtigt, mit anderen Verfahrensbeteiligten per E-Mail oder in anderer Weise elektronisch via Internet zu korrespondieren, sofern die Mandanten dies nicht ausdrücklich untersagen.

Den Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselter Kommunikation über das Internet (z.B. per E-Mail) keine Vertraulichkeit gewährleistet ist und dass die Wege, die z.B. ein elektronischer Brief durch das Internet nimmt, weder nachvollzogen noch abgesichert werden können, so dass es zu Bekanntwerden der Daten durch Zugriff Dritter, Datenverlust, Virenübertragung, Übersendungsfehler, Übersendungsausfällen etc. kommen kann. Die Mandanten befreien die Rechtsanwältin vor diesem Hintergrund insofern von ihrer Verschwiegenheitspflicht.

VII. Zahlungspflicht / Abtretung

Die Mandanten sind verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwältin angemessene Vorschüsse und spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Anwaltsvergütung zu zahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen.

Die Mandanten treten sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Vergütungsansprüche der Rechtsanwältin an diese ab. Die Rechtsanwältin nimmt die Abtretung an. Die Rechtsanwältin ist berechtigt, eingehende Zahlungen mit offenen Vergütungsansprüchen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen.

VIII. Geltung für zukünftige Mandate

Die Mandatsbedingungen gelten auch für zukünftige Mandate, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

IX. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Rechtsanwältin für Vermögensschäden, die aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung bei der Mandatsführung entstehen können, ist auf € 250.000 (Mindestversicherungssumme) begrenzt.

X.     Schlussbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen führt nicht zur Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen. Die Rechtsanwältin und die Mandanten verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr vom wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

XI. Kündigung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis von den Mandanten jederzeit gekündigt werden.

Das Kündigungsrecht steht auch der Rechtsanwältin zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.

Noch nicht abgerechnete Leistungen werden nach Erhalt der Kündigungserklärung unverzüglich abgerechnet und sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig, sofern dort nichts anderes vermerkt ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.